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Fortbildung lohnt sich – Verminderte Teilnehmergebühren für Inhaber eines gültigen Fortbildungszertifikates

Am 8. Dezember 2011 hat der Vorstand in seiner Sitzung eine richtungsweisende Entscheidung zur Förderung der nachweisbaren Fortbildung getroffen. Ab dem 1. Januar 2012 können Inhaber eines gültigen Fortbildungszertifikates der Landesapothekerkammer Thüringen zu günstigeren Teilnehmergebühren an kammereigenen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Bei Halbtagesveranstaltungen gewährt die Kammer einen Nachlass von 10 Euro, bei Ganztagesveranstaltungen liegt die Ersparnis sogar bei 20 Euro pro Teilnehmer.

Hintergrund
Die Kammerversammlung hat für das Haushaltsjahr 2012 die Einrichtung eines Sonderkontos für pharmazeutische Aufgaben beschlossen. Explizit wurde dabei die Förderung der Fortbildung benannt. Durch den Beschluss des Vorstandes wurde nun ein erster Verwendungszweck dieser Mittel festgelegt. Im Prinzip werden damit zwei wesentliche Ziele angestrebt. Erstens erhält das Fortbildungszertifikat einen zusätzlichen und erstmalig finanziellen Wert, für denjenigen, der sich weiter fortbildet. Damit verbindet sich die Hoffnung auf steigende Zahlen beim Fortbildungszertifikat und gesteigerte Anmeldungen zu den Fortbildungsveranstaltungen der Kammer.

Regeln des Verfahrens
Bereits bei der Anmeldung teilt der Teilnehmer der Kammer mit, dass er das Fortbildungszertifikat besitzt sowie dessen Gültigkeit. Für die Gewährung der geminderten Gebühr ist entscheidend, dass das Zertifikat zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültig ist. Das Fax-Formular zur Anmeldung ist um ein entsprechendes Feld erweitert worden, bei der Online-Anmeldung nutzen Sie bitte für die Angaben das Memofeld.

Teilnehmer, die bei der Anmeldung den Vermerk zum Fortbildungszertifikat nicht machen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die verminderte Teilnehmer-Gebühr. Sollte das Zertifikat nach der Anmeldung, aber noch vor dem Tag der Veranstaltung erteilt werden, so kann das Vorliegen des Zertifikates durch den Teilnehmer nachgemeldet werden. Gleiches gilt auch für die kostenpflichtigen Veranstaltungen, deren Anmeldung bereits vor dem 15. Dezember 2011 gestartet ist. Auch hier bitten wir die Teilnehmer mit einem gültigen Fortbildungszertifikat um eine kurze Information, dass sie Inhaber des Zertifikates sind und für welche Veranstaltungen sie sich angemeldet haben.

Lesen Sie dazu auch die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der LAKT für Fortbildungsveranstaltungen.

LAKT: 03.01.2012

 

 

 
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