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Gesundheitsschutz vor Binnenmarkt

Als richtungsweisende Entscheidung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger Europas begrüßen Hamburgs Apotheker das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern. Die Richter hatten am vergangenen Donnerstag eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland abgewiesen, mit der Anforderungen an die räumliche Nähe von beliefernder Apotheke und zu versorgender Klinik zu Fall gebracht werden sollten.

„Das Urteil der EU-Richter zeigt, dass in der Europäischen Union Verbraucherinteressen über wirtschaftlichen Erwägungen stehen”, sagt Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins. „In den EU-Verträgen ist dieser Vorrang explizit verankert. Wer anderes behauptet und unter dem Vorwand der Deregulierung die Verträge bewusst einseitig auslegt, hat kein Verständnis für die Gesundheitsversorgung. EU-Gemeinschaftsrecht darf kein ausschließliches Werkzeug für Konzerninteressen sein.”

„Nach dem Willen der EU-Kommission hätten künftig Apotheken aus allen EUMitgliedstaaten Hamburger Kliniken mit Arzneimitteln beliefern können, ohne auch nur einen einzigen Mitarbeiter vor Ort zu beschäftigen”, erklärt Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg. „Unter diesen Umständen wäre eine pharmazeutische Beratung, besonders in dringenden Fällen, keinesfalls möglich gewesen.”

Töbing warnt vor einem fatalen Paradigmenwechsel im Bereich der Gesundheitsversorgung: „Abgabe und Beratung sind nicht zu trennen. Beide Aufgaben ergänzen sich, und nur wer die Verantwortung für die Auswahl und Lieferung eines Arzneimittels übernimmt, kann angemessen über Wirkung und Anwendung aufklären und beraten.”

Laut Graue sind nicht die Leistungserbringer, sondern die Patienten die Opfer einer Kommerzialisierung des Gesundheitswesens: „Die Versorgung von Patientinnen und Patienten funktioniert nur von Angesicht zu Angesicht und nicht über Weisungen, die quer durch Europa erteilt werden”, so Graue.

Die EU-Kommission hatte nach Beschwerden einzelner Konzerne zuletzt eine ganze Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten eingeleitet. „Es ist bemerkenswert, dass nach Ansicht der Brüsseler Behörde die Arzneimittelversorgung offenbar weit weniger Regulierung bedarf als nach Meinung der Mitgliedstaaten”, so Graue. „Wir sind jedoch nach dem aktuellen Urteil zuversichtlich, dass die EU-Richter auch bei den noch ausstehenden Entscheidungen im Sinne des Verbraucherschutzes urteilen werden."

LAKT: 16.09.2008

 

 

 
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