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Informationen für Veranstalter

Für Fortbildungsmaßnahmen in Thüringen kann die Landesapothekerkammer, Ihnen als Veranstalter der Fortbildung, auf Antrag eine mit der Anzahl der Fortbildungspunkte verbundene Anerkennung erteilen. Die Akkreditierung von Veranstaltungen bietet für Sie die Möglichkeit, auf die Wünsche Ihrer Kunden einzugehen und die vorhandene Qualität der angebotenen Veranstaltung nachzuweisen. Für Ihre Kunden bietet die Akkreditierung einen Maßstab zur Bewertung Ihres Fortbildungsangebots und damit eine wertvolle Orientierungshilfe.

Antrag auf Akkreditierung
Der Antrag auf Akkreditierung kann elektronisch über den internen Bereich der Internetseite oder schriftlich über das verbindliche Antragsformular gestellt werden. Der vollständige Antrag ist mit allen notwendigen Anlagen mindestens vier Wochen vor der Durchführung der Fortbildung bei der LAKT zu stellen. Der Antrag ist gebührenpflichtig.

Anzeige von akkreditierten Veranstaltungen
Fortbildungsveranstaltungen, die innerhalb des letzten Jahres bereits in Thüringen stattgefunden haben und nun an einem neuen Termin wiederholt werden sollen, sind der Landesapothekerkammer Thüringen anzuzeigen. Die Original- und Wiederholungsveranstaltung müssen vollständig identisch sein - insbesondere hinsichtlich Dauer, Inhalt, Referent und Produktinformationsanteil. Die Anzeige erfolgt ebenfalls über ein Formular und ist gebührenfrei.

Bei auftretenden Qualitätsmängeln kann die Landesapothekerkammer die Anerkennung widerrufen. Dies kann auch geschehen, wenn der Kammer das Recht verweigert wird, die Veranstaltung überprüfen zu lassen.

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Ihre Ansprechpartner
Thoralf Kühne Thoralf Kühne
0361/24408-15
Viola Berndt Viola Berndt
0361/24408-31
Landesapothekerkammer Thüringen

Körperschaft des öffentlichen Rechts
Thälmannstr. 6
99085 Erfurt
T: 0361/24408-0
F: 0361/24408-69
info@lakt.de
www.lakt.de

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