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Rabattverträge - Mehr Transparenz erforderlichMehr als 17.000 Arzneimittel sind in den Rabattverträgen erfasst, die Krankenkassen und Pharmahersteller bislang abgeschlossen haben. Das haben Berechnungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ergeben. Seit Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes GKV-WSG am 1. April 2007 haben Rabattarzneimittel Vorrang vor anderen wirkungsgleichen Präparaten. Die Verträge zwischen rund 200 Krankenkassen und 55 Pharmaherstellern ergeben knapp 8 Millionen Datensätze. Die vielfältigen Probleme für Patienten und Apotheken-Teams dürfen aus Sicht der Pharmazeuten nicht unterschätzt werden.
„Zwar hat sich die Situation in den Apotheken inzwischen etwas entspannt, aber die Anlaufschwierigkeiten sind immer noch enorm“, sagt Hermann Stefan Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Die Probleme sind jedoch nicht von den Apothekern verschuldet, sondern resultieren aus den Lieferengpässen einiger Hersteller."
Bewahrheitet haben sich leider auch die Befürchtungen der Apotheker, dass es zu erheblichen Lieferproblemen bei einigen der Vertragspartner kommen wird. Nach Bekanntwerden des AOK-Rabattvertrags mit elf Arzneimittel-Herstellern hatte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut - DAPI (www.dapi.de) in Eschborn eine Marktanteilanalyse erstellt. Diese hatte schon eine erschreckend niedrige Marktabdeckung aufgezeigt. Die Umsatzzahlen der elf Hersteller lagen im Jahr 2006 zwischen Null und maximal 5,09 Prozent bei den entsprechenden Produkten.
Insbesondere bei Antibiotika sind Lieferengpässe besonders problematisch. Antibiotika sollten so früh wie möglich eingesetzt werden, damit eine bakterielle Infektion bekämpft werden kann. Da es durch Rabattverträge immer wieder zu Lieferschwierigkeiten kommt, geht für die Therapie häufig wertvolle Zeit verloren. „Wir fordern deshalb die Krankenkassen auf, Antibiotika aus Rabattverträgen auszuschließen“, sagt DAV-Vorsitzender Keller. Der aktuelle Rabattvertrag der AOK umfasst die Antibiotika Cefaclor, Cefuroxim axetil, Ciprofloxacin und Clarithromycin.
Mit der Verlängerung der Friedenspflicht bis zum 30. September erkennt die AOK die Leistungen der Apotheker an“, so Keller. „Künftig müssen bessere Rabattverträge unter Berücksichtigung einer vollen Lieferfähigkeit geschlossen werden.“
Zwei Beispiele für eine patientenfreundliche Ausgestaltung der jüngsten Gesundheitsreform wurden vom DAV bereits in die Praxis umgesetzt: In Westfalen-Lippe haben AOK-Patienten die Möglichkeit, ihr bisheriges Präparat weiterhin einzunehmen, wenn sie den Differenzbetrag zum Rabattarzneimittel selbst bezahlen. In Rheinland-Pfalz können Apotheker einige Medikamente nach den flexibleren Zielpreisvereinbarungen abgeben.
Mehr als drei Monate nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform fehlt immer noch die notwendige Transparenz für alle Beteiligten, um die Einsparungen im Arzneimittelsektor und damit die Wirksamkeit dieser Maßnahme beurteilen zu können. Der DAV fordert deshalb die Krankenkassen auf, die Erlöse aus Rabattverträgen so zu verbuchen, dass sie die ausgewiesenen Arzneimittelausgaben vermindern.
LAKT: 14.02.2008
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