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Apothekenpflicht schützt Jugendliche vor Missbrauch

Verschiedene rezeptfreie Arzneimittel gegen Husten oder Einschlafstörungen und Allergien werden von Jugendlichen in sehr hohen Dosierungen missbräuchlich eingenommen. Dazu gehören unter anderem die Wirkstoffe Dextromethorphan und Diphenhydramin. „Die Apotheken sind informiert und werden bei der Abgabe rezeptfreier Arzneimittel an Jugendliche besonders auf möglichen Missbrauch achten“, so Apotheker Professor Thomas Beck, Leiter der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Werden die Arzneimittel in den empfohlenen Dosierungen eingenommen, besteht keine Gefahr für Rauschzustände.

In den USA haben im Jahr 2005 rund 2,4 Millionen Jugendliche, vorwiegend zwischen 13 und 19 Jahren, den hustenstillenden Wirkstoff Dextromethorphan missbräuchlich eingenommen. Fünf Jugendliche starben, nachdem sie falsch deklariertes Dextromethorphan über das Internet gekauft und eingenommen hatten. Anders als in den USA, wo die Arzneimittel von jedermann in fast jedem Supermarkt gekauft werden können, sind in Deutschland die entsprechenden Arzneimittel apothekenpflichtig.

Auch in deutschsprachigen Internetforen kursieren Anleitungen zum Missbrauch, zum Glück gibt es bislang in Deutschland keine offiziell bestätigten Todesfälle. „Apothekenpflicht ist bewährter Verbraucherschutz, denn Apotheker wissen um die Gefahren, die sich bei falscher Anwendung von Arzneimitteln ergeben können.“, sagt Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer.

Der Wirkstoff Dextromethorphan ist gefährlich, weil er mit vielen Rauschgiften unvorhersehbare Wechselwirkungen eingeht und zudem genetisch bedingt unterschiedlich vom Körper verarbeitet wird.

LAKT: 24.08.2007

 

 

 
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