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Prüfungen

Im Rahmen der Ausbildung zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten sind sowohl eine Zwischen- als auch eine Abschlussprüfung zu absolvieren. Die schriftliche Zwischenprüfung findet nach der Hälfte der absolvierten Ausbildungszeit an der jeweiligen berufsbildenden Schule statt. Die Abschlussprüfung nach der dreijährigen theoretischen und praktischen Ausbildung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. Der ausbildende Apothekenleiter ist verpflichtet, den Auszubildenden für die Prüfungen freizustellen.

Die Zulassung zur Abschlussprüfung muss beantragt werden, eine Anmeldung zur Zwischenprüfung ist hingegen nicht erforderlich. Die Unterlagen auf Zulassung zur Abschlussprüfung sind fristgerecht an die Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Thüringen zu richten und umfassen die folgenden Dokumente:

  • Anmeldung zur Abschlussprüfung
    (wichtig: Unterschrift Apothekenleiter; Unterschrift Auszubildender)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • das vorgeschriebene Berichtsheft
    (vollständig und vom Apothekenleiter sowie dem Auszubildenden unterschrieben)
  • das letzte Zeugnis der Berufsschule (in Kopie)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (in Kopie)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs (8 Doppelstunden)

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier als Download.

 

 

 
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Sandra Bosse Sandra Bosse
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