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Eckdaten zur Einführung der ePA
16.04.2025 - externe Gremien, Information & Internet, Apothekenwesen

Der scheidende Bundesgesundheitsminister hat in einem Schreiben an die Gesellschafter der gematik, die bundesweite Freischaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) angekündigt.

Danach kann die ePA ab dem 29. April 2025 in ganz Deutschland genutzt werden. Die Begrenzung auf die positiv-gelisteten Einrichtungen in der Modellregion werde dann aufgehoben. Die Hochlaufphase soll von den Leistungserbringenden genutzt werden, um sich ausgiebig mit der ePA vertraut zu machen und sie in die Versorgungsabläufe zu integrieren. Dabei werden nach Angaben des Gesundheitsministers weitere Erfahrungen gesammelt, um die Mehrwerte der ePA in der Versorgung entstehen zu lassen.

Der Minister weist darauf hin, dass spätestens ab dem 1. Oktober 2025 die ePA entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen bundesweit durch die Leistungserbringenden zu nutzen sei.